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Der SPD Ortsverein Finow

​Kontakt:

SPD-Ortsverein Finow
c/o Ringo Wrase
Karl-Marx-Platz 4
16225 Eberswalde

E-Mail: ringowrase1@gmail.com
Telefon: +49 152 21 07 12 12

Spenden an den Ortsverein:
Bank: Sparkasse Barnim
IBAN: DE29170520003500275108
BIC: WELADED1GZE


Der Vorstand des Ortsvereins

für Finow

Ringo Wrase
Vorsitzender

Nils Koch
Stellvertretender Vorsitzender

Sascha Glück
Schatzmeister

Rainer Kriewald
Revisor

Peter Meißner
Revisor

Satzung SPD-Ortsverein Finow

§1 Name, Tätigkeitsgebiet

1. Der Ortsverein umfasst den Ortsteil Finow der Stadt Eberswalde
2. Er führt den Namen: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Ortsverein Finow. Sein Sitz ist jeweils die Anschrift des Ortsvereinsvorsitzenden.

§2 Zweck

Der Zweck des Ortsvereins ergibt sich aus seinem Bekenntnis zu den Grundsätzen der SPD und seiner Teilnahme an der politischen Willensbildung der Partei.

§3 Mitgliedschaft

1. Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand des Ortsvereins, in dessen Gebiet der Antragsteller/die Antragstellerin wohnt.
2. Der Vorstand muss über den Aufnahmeantrag innerhalb eines Monats entscheiden. Lehnt der Ortsvereinsvorstand den Aufnahmeantrag nicht innerhalb eines Monats ab, so gilt dies als Annahme des Antrags.
3. Gegen die Ablehnung des Aufnahmeantrags kann der Bewerber oder die Bewerberin binnen einen Monats beim Unterbezirksvorstand Einspruch erheben. Gegen dessen Entscheidung ist die Anrufung des Bezirksvorstandes gegeben. Die Entscheidung des Bezirksvorstandes ist endgültig.
4. Wird gegen die Mitgliedschaft innerhalb eines Jahres kein Einspruch erhoben, so ist sie endgültig.
5. Einspruchsrecht hat jedes Mitglied über seinen Ortsvereinsvorstand. Der Einspruch ist zu begründen. Über den Einspruch entscheidet der Unterbezirksvorstand. Gegen dessen Entscheidung ist die Anrufung des Bezirksvorstandes zulässig.
6. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist schriftlich zu erklären. Die Rückgabe des Mitgliedsbuches gilt als Austrittserklärung.
7. Mit der Mitgliedschaft erwirbt das Mitglied das Recht und die Pflicht, sich im Rahmen der Statuten an der politischen Willensbildung, den Wahlen und Abstimmungen zu beteiligen und die Ziele der Sozialdemokratischen Partei zu unterstützen.
8. Die zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge richten sich nach der Finanzordnung der Partei in der jeweils gültigen Fassung.
9. Wer die Grundwerte der SPD anerkennt, kann ohne Mitglied der SPD zu werden, den Statuts eines Gastmitgliedes erhalten. Die Aufnahme sowie die Rechte und Pflichten des Gastmitgliedes richten sich nach § 10 a des Organisationsstatuts und der vom Parteivorstand hierzu erlassenen Richtlinie.

§4 Organe des Ortsvereins

Organe des Ortsvereins sind:

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand
§5 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Ortsvereins.
Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere die Wahl des Ortsvereinsvorstandes, der Revisoren und der Delegierten zum Unterbezirksparteitag sowie die Verabschiedung von Wahlvorschlägen, Anträgen und Entschließungen.
1. Die Mitgliederversammlung soll regelmäßig einmal im Monat, jedoch mindestens halbjährig stattfinden.
2. Sie wird vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von einer Woche, sofern diese Satzung nichts anderes vorschreibt, einberufen. Zuständig ist der/die Vorsitzende, im Verhinderungsfall seine Stellvertretung.
3. Die Mitgliederversammlung wird von dem oder der Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Sie ist beschlussfähig, sofern sie ordnungsgemäß einberufen wurde.
4. Der Vorstand, die Revisoren und die Delegierten zum Unterbezirksparteitag werden in einer Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) für höchstens zwei Jahre gewählt. Die Jahreshauptversammlung ist schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen einzuberufen. Sie prüft die Stimmberechtigung der Teilnehmer/innen und wählt eine Versammlungsleitung. Während eines Geschäftsjahres notwendig werdende Nachwahlen finden auf einer Mitgliederversammlung statt.
5. Die Wahl der Vorstandsmitglieder und der Delegierten sind geheim. Dies gilt auch für die Wahlen oder Wahlvorschläge zu Volksvertretungen.
6. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt.
7. Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.
8. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf schriftliches Verlangen von zehn Prozent der Mitglieder einzuberufen.

§6 Vorstand

1. Der Ortsvereinsvorstand leitet den Ortsverein. Ihm obliegt die verantwortliche Durchführung der politischen, organisatorischen und finanziellen Aufgaben des Ortsvereins.
2. Der Ortsvereinsvorstand besteht aus:

  • der/dem Vorsitzenden,
  • der/dem stellvertretenden Vorsitzenden,
  • dem für das Finanzwesen verantwortlichen
  • Vorstandsmitglied (Kassierer/-in)
  • dem/der Schriftführer(in),
  • den weiteren Mitgliedern.

3. Als notwendiges Organ bleibt ein Vorstand bis zur Neuwahl im Amt. Dies kann auch geschäftsführend geschehen.
4. Die Zahl der Mitglieder mit beratender Stimme bestimmt die Mitgliederversammlung bei der Neuwahl des Vorstandes.
5. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.

§7 Wahlen

1. Die Wahl des Ortsvereinsvorstandes erfolgt in getrennten Wahlgängen.
Nacheinander werden gewählt:

  • die/der Vorsitzende,
  • die/der stellvertretende Vorsitzende,
  • der/die Kassierer(in),
  • der/die Schriftführer(in),
  • die weiteren Mitglieder.

2. Die Durchführung der Wahlen bestimmt sich nach der Wahlordnung der Partei. Dabei sind die Beschlüsse und Satzungsbestimmungen der Partei zur Mindestabsicherung von Frauen und Männern in Funktionen und Mandaten strikt zu beachten.
3. Persönliche Anforderungen für Kandidaturen, soweit sie sich aus den Statuten und Verhaltensregeln in der jeweiligen gültigen Fassung ergeben, sind zu beachten.

§8 Revision

1. Zur Prüfung der Kassenführung des Ortsvereins werden für die Dauer der Amtszeit des Ortsvereinsvorstandes mindestens zwei Revisoren/Revisorinnen gewählt. Sie dürfen weder Mitglieder des Ortsvereinsvorstandes noch hauptamtlich tätige Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen der Partei sein.
2. Sie berichten der Jahreshauptversammlung und stellen den Antrag auf Entlastung des Vorstandes in Finanzangelegenheiten.
3. Die Finanzordnung der Partei ist verbindliche Grundlage für das wirtschaftliche Handeln des Ortsvereins.
4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§9 Satzungsänderungen

Änderungen dieser Satzung können nur mit Zweidrittelmehrheit durch eine Mitgliederver-sammlung beschlossen werden, die schriftlich unter genauer Angabe der beabsichtigten Änderung mit einer Frist von zwei Wochen einzuberufen ist.

§10 Arbeitsgemeinschaften und Datenschutz

1. Die Grundsätze für die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften in der SPD sowie die Datenschutzrichtlinien gelten in der jeweils gültigen Fassung.
2. Mitgliederentscheide richten sich nach § 13 Organisationsstatut und den dazu ergangenen Verfahrensvorschriften.

§11 Schlussbestimmung

Diese Satzung gilt nur im Rahmen des Organisationsstatuts der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, der Satzung des Landesverbandes Brandenburg und der Satzung des Unterbezirks Barnim in der jeweils gültigen Fassung.

§12 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 24. Juni 2008 in Kraft.

Änderungen der Satzung vom 12.06.2019

In der Sitzung des SPD-Ortsvereins Finow vom 12.06.2019 wurden nachfolgend benannte Änderungen beschlossen:

§3 Abs. 1 Ziffer a
Stadtverordnete leisten an den Ortsverein Finow einen monatlichen Sonderbeitrag (Mandatsträgerbeitrag) gem. § 2 Abs. 1 der Finanzordnung der SPD bzw. einen von der Ortsvereinsversammlung festgelegten Betrag. Das gilt auch für zusätzliche Aufwandsentschädigungen in der Stadtverordnetenversammlung Eberswalde.

a) Stadtverordnete in Höhe von monatlich 50 €

b) Ausschussvorsitzende in Höhe von monatlich 51 €

Diese Änderung tritt am 12.06.2019 in Kraft.

Änderungen der Satzung vom 08.01.2020

In der Sitzung des SPD-Ortsvereins Finow vom 08.01.2020 wurden nachfolgend benannte Änderungen beschlossen.

§ 6 Vorstand
1. Der Ortsvereinsvorstand leitet den Ortsverein. Ihm obliegt die verantwortliche Durchführung der politischen, organisatorischen und finanziellen Aufgaben des Ortsvereins.
2. Der Ortsvereinsvorstand besteht aus:
der/dem Vorsitzenden,
der/dem stellvertretenden Vorsitzenden,
dem für das Finanzwesen verantwortlichen Vorstandsmitglied (Kassierer/-in)

Diese Änderung tritt am 08.01.2020 in Kraft.

SPD/BFE Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung

Für Finow. Für Eberswalde. Für Dich.

Kontakt:
Fraktion SPD|BfE
in der Stadtverordnetenversammlung Eberswalde

Karl-Marx-Platz 4
16225 Eberswalde

Bürozeit:
Montag – Mittwoch 09:00 – 15:00 Uhr

Telelefon:
033 34 / 366 92 74

Email:
fraktion@spd-bfe.de

Webseiten:
spdfinow.de
spd-eberswalde.de
buerger-fuer-eberswalde.de


Stadtverordnete der SPD/BFE Fraktion

in der Stadtverordnetenversammlung Eberswalde

Stadtverordnet*innen sind gewählte Vertreter der Stadt. In den Stadtparlamenten entscheiden Sie über kommunalpolitische Themen, dazu stellen Sie Anträge, die dann im Stadtparlament beraten werden und gegebenenfalls abgestimmt und umgesetzt werden. Die Arbeit als Stadtverordnete*r ist ein Ehrenamt.

Steve Rennert
Steve Rennert
Fraktionsvorsitzender

SPD OV Eberswalde

  • Mitglied im Hauptausschuss

Isabell Sydow
Isabell Sydow
erste stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Bürger für Eberswalde (BFE)

  • Vorsitzende des Hauptausschusses, Mitglied im Ausschuss für Soziales, Bildung, Ordnung und Kultur

Ringo Wrase
zweiter stellvertretender Fraktionsvorsitzender

SPD OV Finow

  • erster stellvertretender Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
  • Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Umwelt & Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss

Barbara Bunge
Barbara Bunge

SPD OV Finow

  • Ausschuss für Soziales, Bildung, Ordnung und Kultur

Kurt Fischer
Kurt Fischer

SPD OV Eberswalde

  • Vorsitzender im Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Bürgerdienste

Thomas Stegemann
Thomas Stegemann

Bürger für Eberswalde (BFE)

  • Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Bürgerdienste

Riccardo Sandow
Riccardo Sandow

Bürger für Eberswalde (BFE)

  • Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Umwelt

Die sachkundigen Einwohner*innen

Für Finow. Für Eberswalde. Für Dich.

Sachkundige Einwohner*innen sind gemäß §43 IV der Brandenburger Kommunalverfassung, von den Fachausschüssen der Stadt oder des Landkreises berufende, beratende Mitglieder. Ihre Aufgabe ist es, ihr Fachwissen in den entsprechenden Ausschüssen wie zum Beispiel Bildung, Kultur, Wirtschaft und Finanzen einzubringen. Sie haben ein aktives Teilnahmerecht. Sie dürfen also an den Sitzungen der Ausschüsse teilnehmen und sich dort zu Wort melden, Fragen stellen und Anträge einbringen. An Abstimmungen teilnehmen dürfen Sie allerdings nicht, das ist den Stadtverordnet*innen vorbehalten.

 


 

Timm Eggebrecht
Tim Eggebrecht
  • Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Bürgerdienste
  • Aufsichtsrat der WHG

Anna Wortberg
Anna Wortberg
  • Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Umwelt

Ricardo Rinne
Ricardo Rennert
  • Ausschuss für Soziales, Bildung, Ordnung und Kultur

Katja Lösche
  • Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Umwelt

Götz Herrmann

Ihr Bürgermeister für Eberswalde

Götz Herrmann

Bürgermeister der Stadt Eberswalde
(parteilos, unterstützt durch SPD und BfE)

Mehr Informationen finden Sie auf seiner Webseite: goetzherrmann.de


 

Kurt Fischer

Dein Landtagsabgeordneter für die Stadt Eberswalde, das Amt Joachimsthal (Schorfheide) und die Gemeinde Schorfheide

Kurt Fischer

Kurt Fischer

Wahlkreis 13 – Stadt Eberswalde, das Amt Joachimsthal (Schorfheide) und die Gemeinde Schorfheide

  zur Webseite von Kurt Fischer


 

STEFAN ZIERKE

Für Barnim: Eberswalde, Schorfheide, Wandlitz, Ämter Biesenthal, Joachimsthal und Britz-Chorin-Oderberg sowie Uckermark im Deutschen Bundestag.

web: stefan-zierke.de

Adresse
Wahlkreisbüro Barnim
Karl-Marx-Platz 4
16225 Eberswalde

Ansprechperson: David Kenzler, Ringo Wrase

E-Mail
stefan.zierke.ma04@bundestag.de

 

Telefon
03334-3669275