
Der SPD Ortsverein Finow
Kontakt:
SPD-Ortsverein Finow
c/o Ringo Wrase
Karl-Marx-Platz 4
16225 Eberswalde
E-Mail: ringowrase1@gmail.com
Telefon: +49 152 21 07 12 12
Spenden an den Ortsverein:
Bank: Sparkasse Barnim
IBAN: DE29170520003500275108
BIC: WELADED1GZE
Der Vorstand des Ortsvereins
für Finow
Satzung SPD-Ortsverein Finow
1. Der Ortsverein umfasst die Ortsteile Finow und die Clara-Zetkin-Siedlung in der Stadt Eberswalde.
2. Er führt den Namen: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Ortsverein Finow. Sein Sitz ist die Adresse des Unterbezirk Barnim in Eberswalde.
Der Zweck des Ortsvereins ergibt sich aus seinem Bekenntnis zu den Grundsätzen der SPD und seiner Teilnahme an der politischen Willensbildung der Partei.
1. Mitglied kann jede Person sein, die sich zu den Grundsätzen der Partei bekennt und das 14. Lebensjahr vollendet hat. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand des Ortsvereins. Das weitere Verfahren richtet sich nach § 3 Abs. 1 – 4 des Organisationsstatuts der SPD.
2. Es gilt grundsätzlich das Wohnortprinzip, Ausnahmen sind unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 5 des Organisationsstatuts möglich. Mit der Mitgliedschaft erwirbt das Mitglied das Recht, sich an der politischen Willensbildung in der Partei sowie an den Wahlen und Abstimmungen zu beteiligen. Gleichzeitig ist ausdrücklich erwünscht, dass die Mitglieder die Grundsätze der SPD aktiv unterstützen.
3. Neumitglieder müssen vom Vorstand im ersten halben Jahr nach Eintritt über die Struktur und Arbeitsweise des Ortsvereins informiert werden. Der Vorstand bietet Neumitgliedern an, sich mit einem vom Vorstand zu benennenden Mentor aus dem Ortsverein auszutauschen.
Organe des Ortsvereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Ortsvereins.
Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere die Wahl des Ortsvereinsvorstandes, der Revisoren und der Delegierten zum Unterbezirksparteitag sowie die basisdemokratische Verabschiedung von Wahlvorschlägen, Anträgen und Entschließungen.
1. Die Mitgliederversammlung soll regelmäßig einmal im Monat, jedoch mindestens einmal im Quartal stattfinden.
2. Sie wird vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von einer Woche, sofern diese Satzung nichts anderes vorschreibt, via Mail einberufen. Zuständig ist der/die Vorsitzende, im Verhinderungsfall seine Stellvertretung.
3. Die Mitgliederversammlung wird von dem oder der Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Sie ist beschlussfähig, sofern sie ordnungsgemäß einberufen wurde.
4. Der Vorstand, die Revisoren und die Delegierten zum Unterbezirksparteitag werden in einer Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) für höchstens zwei Jahre gewählt. Die Jahreshauptversammlung ist schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen einzuberufen. Sie prüft die Stimmberechtigung der Teilnehmer/innen und wählt eine Versammlungsleitung. Während eines Geschäftsjahres notwendig werdende Nachwahlen finden auf einer Mitgliederversammlung statt.
5. Die Wahl der Vorstandsmitglieder und der Delegierten sind geheim. Dies gilt auch für die Wahlen oder Wahlvorschläge zu Volksvertretungen.
6. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt.
7. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf schriftliches Verlangen von zehn Prozent der Mitglieder einzuberufen.
1.Der Ortsvereinsvorstand leitet den Ortsverein. Ihm obliegt die verantwortliche Durchführung der politischen, organisatorischen und finanziellen Aufgaben des Ortsvereins.
2. Der Ortsvereinsvorstand besteht aus:
- der/dem Vorsitzenden,
- der/dem stellvertretenden Vorsitzenden,
- dem für das Finanzwesen verantwortlichen Vorstandsmitglied (Schatzmeister/-in).
3. Als notwendiges Organ bleibt ein Vorstand bis zur Neuwahl im Amt. Dies kann auch geschäftsführend geschehen.
4. Die Zahl der Mitglieder mit beratender Stimme bestimmt die Mitgliederversammlung bei der Neuwahl des Vorstandes.
1. Die Wahl des Ortsvereinsvorstandes erfolgt in getrennten Wahlgängen.
Nacheinander werden gewählt:
- die/der Vorsitzende,
- die/der stellvertretende Vorsitzende,
- der/die Schatzmeister(in).
2. Die Durchführung der Wahlen bestimmt sich nach der Wahlordnung der Partei.
3. Persönliche Anforderungen für Kandidaturen, soweit sie sich aus den Statuten und Verhaltensregeln in der jeweiligen gültigen Fassung ergeben, sind zu beachten.
Kandidatenaufstellungen werden auf der Grundlage der Wahlgesetze (Kommunalwahl, Landtagswahl, Bundestagswahl) und der Wahlordnung der SPD durchgeführt. Zu Kommunalwahlen können auch Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt werden, die nicht Mitglieder der SPD sind.
1. Zur Prüfung der Kassenführung des Ortsvereins werden für die Dauer der Amtszeit des Ortsvereinsvorstandes mindestens zwei Revisoren/Revisorinnen gewählt. Sie dürfen weder Mitglieder des Ortsvereinsvorstandes noch hauptamtlich tätige Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen der Partei sein.
2. Sie berichten der Jahreshauptversammlung und stellen den Antrag auf Entlastung des Vorstandes in Finanzangelegenheiten.
3. Die Finanzordnung der Partei ist verbindliche Grundlage für das wirtschaftliche Handeln des Ortsvereins.
4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
1. Finanzielle Angelegenheiten, insbesondere die Beitragsabführung, sind in der Finanzordnung des Organisationsstatut der SPD geregelt.
2. Die Abführung von Sonderbeiträgen ist in der Finanzordnung § 2 geregelt.
3. Stadtverordnete die über die Kandidatenliste zur Kommunalwahl im Wahlkreis 2 einen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung erhalten haben, leisten an den Ortsverein Finow einen monatlichen Sonderbeitrag (Mandatsbeitrag) gemäß § 2 Abs. 1 der Finanzordnung der SPD bzw. einen von der Mitgliederversammlung festgelegten Betrag.
Das gilt auch für zusätzliche Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung Eberswalde.
a) Stadtverordnete in Höhe von 51 €
b) Fraktionsvorsitzende/ Ausschussvorsitzende in Höhe von 48 €
Änderungen dieser Satzung können nur mit Zweidrittelmehrheit durch eine Mitgliederversammlung beschlossen werden, die schriftlich unter genauer Angabe der beabsichtigten Änderung mit einer Frist von zwei Wochen einzuberufen ist.
1. Die Grundsätze für die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften in der SPD sowie die Datenschutzrichtlinien gelten in der jeweils gültigen Fassung.
2. Mitgliederentscheide richten sich nach § 13 Organisationsstatut und den dazu ergangenen Verfahrensvorschriften.
Diese Satzung gilt nur im Rahmen des Organisationsstatuts der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, der Satzung des Landesverbandes Brandenburg und der Satzung des Unterbezirks Barnim in der jeweils gültigen Fassung.
Diese Satzung tritt am 1. Juni 2026 in Kraft.
SPD/BFE Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung
Für Finow. Für Eberswalde. Für Dich.

Kontakt:
Fraktion SPD|BfE
in der Stadtverordnetenversammlung Eberswalde
Karl-Marx-Platz 4
16225 Eberswalde
Telefon:
033 34 / 366 92 74
Email:
fraktion-spd-bfe@outlook.de
Sprechzeiten:
nach Vereinbarung
Webseiten:
spdfinow.de
Facebook – SPD Eberswalde
buerger-fuer-eberswalde.de
Stadtverordnete der SPD/BFE Fraktion
in der Stadtverordnetenversammlung Eberswalde
Stadtverordnet*innen sind gewählte Vertreter der Stadt. In der Stadtverordnetenversammlung entscheiden Sie über kommunalpolitische Themen, dazu stellen Sie Anträge, die dort beraten werden, gegebenenfalls abgestimmt und umgesetzt werden. Die Arbeit als Stadtverordnete*r ist ein Ehrenamt.
SPD OV Eberswalde – Barnim-Ost
- Mitglied im Hauptausschuss
Bürger für Eberswalde (BFE)
- Vorsitzende des Hauptausschusses, Mitglied im Ausschuss für Soziales, Bildung, Ordnung und Kultur
SPD OV Finow
- erster stellvertretender Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
- Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Umwelt & Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss
SPD OV Eberswalde – Barnim-Ost
- Ausschuss für Soziales, Bildung, Ordnung und Kultur
SPD OV Eberswalde – Barnim-Ost
- Vorsitzender im Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Bürgerdienste
Bürger für Eberswalde (BFE)
- Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Bürgerdienste
Bürger für Eberswalde (BFE)
- Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Umwelt
Die sachkundigen Einwohner*innen
Für Finow. Für Eberswalde. Für Dich.
Sachkundige Einwohner*innen sind gemäß §43 IV der Brandenburger Kommunalverfassung, von den Fachausschüssen der Stadt oder des Landkreises berufende, beratende Mitglieder. Ihre Aufgabe ist es, ihr Fachwissen in den entsprechenden Ausschüssen wie zum Beispiel Bildung, Kultur, Wirtschaft und Finanzen einzubringen. Sie haben ein aktives Teilnahmerecht. Sie dürfen also an den Sitzungen der Ausschüsse teilnehmen und sich dort zu Wort melden, Fragen stellen und Anträge einbringen. An Abstimmungen teilnehmen dürfen Sie allerdings nicht, das ist den Stadtverordnet*innen vorbehalten.
- Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Bürgerdienste
- Aufsichtsrat der WHG
Bürger für Eberswalde (BFE)
- Ausschuss für Soziales, Bildung, Ordnung und Kultur
- Ausschuss für Soziales, Bildung, Ordnung und Kultur
- Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Umwelt
- Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Bürgerdienste
Götz Herrmann
Ihr Bürgermeister für Eberswalde

Götz Herrmann
Bürgermeister der Stadt Eberswalde
(parteilos, unterstützt durch SPD und BfE)
Mehr Informationen finden Sie auf seiner Webseite:
Zur Webseite von GÖTZ HERRMANN
Kurt Fischer
Dein Landtagsabgeordneter für die Stadt Eberswalde, das Amt Joachimsthal (Schorfheide) und die Gemeinde Schorfheide

Kurt Fischer
Wahlkreis 13 – Stadt Eberswalde, das Amt Joachimsthal (Schorfheide) und die Gemeinde Schorfheide

STEFAN ZIERKE
Für Barnim: Eberswalde, Schorfheide, Wandlitz, Ämter Biesenthal, Joachimsthal und Britz-Chorin-Oderberg sowie Uckermark im Deutschen Bundestag.
Adresse
Wahlkreisbüro Barnim
Karl-Marx-Platz 4
16225 Eberswalde
Ansprechperson: David Kenzler, Ringo Wrase
E-Mail
stefan.zierke.ma04@bundestag.de
Telefon
03334-3669275